Bitte ausdrucken und mitnehmen: Ihr Zugbegleiter
Zu Ihrer Sicherheit:
Die historischen Wagen besitzen Fenster und Türen zum Öffnen. Achten Sie auf Ihre Sicherheit und vor allem auf die Sicherheit Ihrer Kinder. Bitte lehnen Sie sich nicht aus den Fenstern und folgen Sie den Anordnungen des Personals. Überschreiten Sie Gleise nur an den dafür vorgesehenen Übergängen.
Dampflokomotiven...
... produzieren Rauch und Ruß. Wir haften nicht für mögliche Verschmutzungen oder Beschädigungen der Kleidung. Übrigens: Echte "Dampfzug-Profis" tragen zum Schutz gegen Rußkörner eng anliegende Brillen, Sonnenbrillen oder Arbeitsschutzbrillen.
Bei Ausfall der Dampflok...
... kommt eine Diesellok zum Einsatz. Ab Waldbrandgefahr Stufe 5 ist der Einsatz von kohlegefeuerten Dampflokomotiven untersagt. Wir bemühen uns in diesem Fall um ein Ersatzfahrzeug. Ein Anspruch auf Fahrgeld-Rückerstattung besteht nicht.
Die Fahrzeiten...
... können sich noch geringfügig verändern. Bitte finden Sie sich rechtzeitig vor der Abfahrt an den Bahnhöfen ein. Wir können keine Gewährleistung übernehmen für die Anschlüsse von oder zu anderen Verkehrsträgern.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Fahrten mit Zügen der Bahnpark Augsburg gGmbH
§ 1 Allgemeine Reisebestimmungen & Stornierungen
Ein Reisevertrag kommt durch die Aushändigung der Fahrkarte zustande.
Für Fahrkarten, die über München Ticket und die an München Ticket angeschlossenen Verkaufsstellen erworben werden, gelten zusätzlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB von München Ticket bzw. deren angeschlossenen Verkaufsstellen.
Die Bestellung von Gruppenfahrkarten direkt bei der Bahnpark Augsburg gGmbH ist verbindlich. Mit der Bestellung bzw. dem Kauf der Fahrkarten erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bahnpark Augsburg gGmbH für Fahrten mit Sonderzügen an ( § 305, Abs. 2, BGB).
Der Reisepreis ist mit dem Kauf der Fahrkarten an den Verkaufsstellen zu bezahlen bzw. im Fall einer direkten Bestellung bei der Bahnpark Augsburg gGmbH spätestens 5 Werktage nach Erhalt der Rechnung auf das jeweils angegebene Geschäftskonto der Bahnpark Augsburg gGmbH zu überweisen.
Eine Stornierung der bei der Bahnpark Augsburg gGmbH bestellten Gruppen-Fahrkarten ist wie folgt möglich: ab der 4. Woche vor der Fahrt Erstattung von 70 % des Reisepreises abzgl. der Bearbeitungsgebühr. Ab der 2.Woche vor der Fahrt 50% Erstattung des Reisepreises, abzgl. der Bearbeitungsgebühr. Ab einer Woche vor der Fahrt ist keine Erstattung mehr möglich. Für jede Stornierung wird eine Bearbeitungsgebühr von 20,00 Euro erhoben.
§ 2 Fahrpläne
Die Fahrtausschreibungen beinhalten vorläufige Fahrtzeiten, die auf Grund von Erfahrungswerten geschätzt werden und unverbindlich sind.
Der verbindliche Fahrplan wird spätestens eine Woche vor der Fahrt auf der Homepage der Bahnpark Augsburg gGmbH veröffentlicht. Bitte finden Sie sich rechtzeitig vor der Abfahrt an den Bahnhöfen ein.
Die Abweichungen des verbindlichen Fahrplans vom vorläufigen Fahrplan bedingen keinen Anlass zum Rücktritt von der Buchung, solange die Abweichung weniger als zwei Stunden beträgt.
§ 3 Allgemeine Beförderungsbestimmungen
Es besteht keine Beförderungspflicht. Anschlüsse zu weiteren Zielen und anderen Verkehrsträgern können in keiner Form gewährleistet werden. Bei eventuellen Verspätungen oder anderen Vorkommnissen übernimmt die Bahnpark Augsburg gGmbH keine Haftung für eventuell entstehende Folgekosten. Diesbezügliche Schadensersatzansprüche können nicht gestellt werden (Urteil AG München vom 21.09.2004-AZ 112 C 17525/04).
Änderungen im Betriebsablauf aus technischen oder betrieblichen Gründen behalten wir uns ausdrücklich vor.
Ein Rechtsanspruch auf Einsatz der angekündigten Fahrzeuge, sowie auf Teilnahme der Fahrt besteht nicht. Bei Ausfall des angekündigten Zugmaterials bemühen wir uns um gleichwertigen Ersatz. Die Bahnpark Augsburg gGmbH behält sich vor, die angekündigten Fahrten mit anderen, ggf. moderneren Zuggarnituren durchzuführen. Ein Anspruch der Erstattung der bereits bezahlten Fahrgelder besteht in diesem Fall nicht.
Bei Waldbrandgefahr Stufe 5 ist der Einsatz von kohlegefeuerten Dampflokomotiven verboten.
Wird der angekündigte Zielort mit dem Sonderzug erreicht und muss die Rückfahrt bei Ausfall des Sonderzuges aus gleich welchem Grund mit einem anderen Zug oder Verkehrsmittel angetreten werden, so entsteht dadurch kein Recht auf Erstattung des Fahrpreises.
Nur bei Totalausfall des Zuges wird die Bahnpark Augsburg gGmbH bereits bezahlte Fahrgelder zurück erstatten. Der Kunde wendet sich dazu an die jeweilige Vorverkaufsstelle.
Bei einem Einsatz von historischen Fahrzeugen bzw. Lokomotiven oder Triebwagen kann es systembedingt zur Verschmutzung oder Beschädigung von Kleidung usw. durch Regen, Funkenflug, Ruß oder Lokomotivabgasen z.B. bei geöffneten Fenstern während der Fahrt, bei Annäherung an die Fahrzeuge oder ähnlichen kommen.
Die Bahnpark Augsburg gGmbH wird in diesen Fällen keine Haftung für etwaige Schäden übernehmen.
Bei den Fahrten ist zu beachten: Die Wagen bzw. Triebwagen der eingesetzten historischen Sonderzüge verfügen systembedingt häufig über keine automatische Türblockierung, d.h. die Türen können auch während der Fahrt geöffnet werden. Die Bahnpark Augsburg gGmbH übernimmt keinerlei Haftung für Schäden oder Verletzungen, die dem Kunden aus eigener Fahrlässigkeit zustoßen.
Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Dies gilt insbesondere für außerplanmäßige Halte auf freier Strecke. Das Aussteigen ist hierbei verboten und erfolgt nur nach Aufforderung durch das Zugpersonal.
In den Sonderzügen haben Schwerbehinderte keinen Anspruch auf unentgeltliche Beförderung nach §§ 145 ff. SGB IX.
§ 4 Ausschluss von Fahrgästen bei Fahrten der Bahnpark Augsburg gGmbH
Fahrgäste, die den Bahnbetrieb und / oder andere Fahrgäste gefährden oder belästigen, auch bei Trunkenheit, können jederzeit von der Fahrt ausgeschlossen werden. Alkoholisierte Fahrgäste können auch schon vor Fahrtantritt von der Fahrt ausgeschlossen werden.
§ 5 Sauberkeit im Zug
Die bereitgestellten Züge werden durch die Bahnpark Augsburg gGmbH auf ihre Sauberkeit vor Fahrtbeginn sogfältig geprüft. Sollten Verunreinigungen durch Fahrgäste im Zug entstanden sein, die über das normale Maß einer Zugfahrt hinaus gehen, wird ein pauschales Reinigungsentgelt von 50,00 Euro erhoben. Ist die Verunreinigung außergewöhnlich hoch, kann die Bahnpark Augsburg gGmbH weitere Ansprüche geltend machen.
§ 6 Rauchverbot
Alle Züge der Bahnpark Augsburg gGmbH sind Nichtraucherzüge.
§ 7 Allgemeines
Im Fahrpreis nicht eingeschlossen ist die Benutzung anderer Verkehrsträger. In den Zügen besteht freie Sitzplatzwahl; ein Anspruch auf einen Sitzplatz besteht nicht. Der Transport von Fahrrädern ist nicht möglich. Der Transport von Kinderwagen ist nur in begrenzter Anzahl möglich. Es besteht kein Anspruch auf den Transport von Kinderwagen. Hunde haben freie Fahrt, müssen aber angeleint sein. Kampfhunde oder gefährliche Hunde sind vom Transport ausgeschlossen.
§ 8 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Augsburg.
Augsburg, den 17.07.2013
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Fahrten mit Zügen der Bahnpark Augsburg gGmbH zum Download finden Sie: hier.